AGB Anhang 3 - Vertragsbestimmungen für Wiederverkäufer

Diese Vertragsbestimmungen gelten für Wiederverkäufer zusätzlich zu den AGB der Ledl.net GmbH incl allen Anhängen.

1.) Lizenzierung von Software der Ledl.net GmbH

1.1.) Ledl.net GmbH stellt seinen Grossabnehmern und Wiederverkäufern eine Nutzungslizenz für die Benutzeroberfläche "Domaintechnik® Hosting Control Panel" auf Dauer der Hosting-Paket Miete zur Verfügung, welche das Recht beinhaltet, die Benutzeroberfläche im Control Panel Template Editor zu verändern und den Designwünschen des Wiederverkäufers anzupassen. Das Copyright auf diese Benutzeroberfläche muss trotzdem gewahrt bleiben und unsere Wiederverkäufer/Reseller können und sollen unseren Copyright Vermerk der Ledl.net GmbH im Control-Panel-Template in der Reseller Kundenzone durch Ihren eigenen Copyright Vermerk ersetzen. Die Hosting Control Panels dürfen jedoch nicht ohne Copyright-Vermerk betrieben werden. Wir gewähren unseren Wiederverkäufern ein nicht exklusives, nicht übertragbares, weltweit limitiertes Recht, die zur Verfügung gestellte Software und Benutzeroberflächen zu nutzen, um Hosting-Kunden auf Servern der Ledl.net GmbH das Domaintechnik® Control Panel zur Verfügung zu stellen. Der Wiederverkäufer stimmt zu, diese Software und sonstiges geistiges Eigentum der Ledl.net GmbH für keine anderen Zwecke zu nutzen und nicht zu kopieren.

2.) Verpflichtungen für Wiederverkäufer laut den ICANN Registrar Verträgen

2.1) Wiederverkäufern ist es verboten das Icann- oder Icann-Accredited-Registrar Logo auf einer Website darzustellen oder sich sonstwie als von Icann akkreditiert auszugeben, ausser es besteht eine Erlaubnis von Icann hierzu.

2.2) Alle Registrierungsvereinbarungen, die der Wiederverkäufer mit seinen Kunden trifft, müssen alle Registrierungsbestimmungen von Icann und dem jeweiligen Domain-Zentralregister enthalten. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Wiederverkäufer, die AGB des Icann akkreditierten Registrars Ledl.net GmbH in seine eigenen AGB einzubinden, bzw darauf zu verlinken und diese als Bestandteil seiner eigenen AGB bekannt zu geben. Der Domain-Registrierungs-Kunde des Resellers muss den AGB des Registrars Ledl.net GmbH also vollumfänglich zustimmen.

2.3) Der Wiederverkäufer muss seinen Kunden die Identität des Icann-akkreditierten Registrars (ISP) bekannt geben, zum Beispiel durch eine Whois-Abfragemöglichkeit auf seiner Website.
Der Wiederverkäufer muss seinen Kunden die Identität des Icann-akkreditierten Registrars nach Anfrage bekannt geben.

2.4) Der Wiederverkäufer muss sicherstellen, dass die Identität und Kontaktinformationen, welche der Kunde bei einer vom Wiederverkäufer angebotenen Privacy- oder Proxy-Registrierung (Datenschutz- oder Stellvertreterregistrierung) übergab, an den Registrar (ISP) weitergegeben werden oder ein Treuhandservice dafür genutzt wird, oder der Wiederverkäufer muss an klar ersichtlicher Stelle dem Kunden mitteilen, dass seine Daten nicht treuhändisch gesichert werden.

Wenn ein Treuhandservice genutzt wird, muss in der Treuhandvereinbarung mit dem Kunden zumindest festgestellt sein, dass die Daten an den Registrar(ISP) weitergegeben werden, falls der Wiederverkäufer diese AGB oder Wiederverkäufervereinbarung verletzt und solche Vertragsverletzung nachteilig für Kunden oder das öffentliche Interesse wäre.

Sollte ICANN ein Programm anbieten, das Wiederverkäufern mit Datenschutz oder Stellvertreter-Registrierungen (Privacy- oder Proxy-Registrierungen) Anerkennung gewährt und der Wiederverkäufer andere von ICANN aufgestellte Kriterien laut seinen Regelungen erfüllt, ist es dem Wiederverkäufer gestattet, bei ICANN um solche Anerkennung anzusuchen.

2.5) Der Wiederverkäufer verpflichtet sich in seinem Registrierungsvertrag und auf allen seinen Domainregistrierungs- und Domainverlängerungsseiten folgende Links zu den ICANN-Informationen für Domaininhaber einzubinden:
Registrants' Benefits and Responsibilities - http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/benefits
Site for Registrant education - http://www.icann.org/en/resources/registrars/registrant-rights/educational

2.6) Der Wiederverkäufer ist zudem verpflichtet seine Kunden im Rahmen der Bestellung neuer ICANN-Domainnamen auf die mit einer Wiederherstellung abgelaufener oder gelöschter Domains verbundenen Kosten hinzuweisen. Sofern die Registrierung von ICANN-Domains auf einer Website angeboten wird, sind die Kosten für eine solche Wiederherstellung anzuführen. Diese Kosten sind auf der Domain-Preisiste von Ledl.net GmbH ersichtlich. Ziel ist eine klare und für den Domaininhaber transparente Kostendeklaration z.B. im Rahmen der vom Wiederverkäufer veröffentlichten Domainpreisliste.

2.7) Ledl.net GmbH kann durch ICANN zur Bekanntgabe seiner aktiven Wiederverkäufer aufgefordert werden. Der Wiederverkäufer stimmt mit der Registrierung oder Verwaltung internationaler Domains der Bekanntgabe seiner öffentlich zugänglichen Kontaktdaten an ICANN zu.

2.8) Der Wiederverkäufer verpflichtet sich, die Ledl.net GmbH, die Gesellschafter der Ledl.net GmbH sowie die Mitarbeiter, Geschäftsführer, Vertreter, Lieferanten und verbundenen Unternehmen hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, Schadenersatzforderungen, Haftungen, Kosten und Spesen samt angemessenen Anwaltshonoraren und Spesen, die aus oder im Zusammenhang mit der Registrierung eines Domainnamens durch einen Registranten oder Nutzung einer Hosting-Leistung aus einem tatsächlichen oder behaupteten Anspruch entstehen, erhoben bzw. eingebracht werden, schad- und klaglos zu halten, auch nach Beendigung des Wiederverkäufervertrags und nach Beendigung der Registrierungsvereinbarung.

3.) Aussendungen im Namen des Wiederverkäufers

3.1) Ledl.net GmbH ist berechtigt Aussendungen im Namen des Resellers, insbesondere unter Angabe der E-Mail-Adresse des Resellers als Absenderadresse, durchzuführen. Dieses Aussendungsrecht ist beschränkt auf
 - die aufgrund des ICANN Whoisdatengrundsatzes (ICANN Whois-Data-Reminder-Policy, kurz: ICANN WDRP) durch Ledl.net GmbH jährlich vorzunehmende Aussendung von Whois-Daten-Erinnerungsemails (Whois-Data-Reminders),
 - die anlassbezogenen Transferbenachrichtigungen im Rahmen der ICANN-Transferrichtlinien (ITRP, Inter Registrar Transfer Policy),
 - die im Falle einer aufrechten Domainkündigung im Rahmen der ICANN-Richtlinien zur Verlängerung abgelaufener Domainnamen  ERRP (Expired Registration Recovery Policy) verpflichtend zu versendenden Ablaufbenachrichtigungen jeweils 30 Tage vor, sieben Tage vor und fünf Tage nach Ablauf eines gekündigten Domainnamens, und
- die im Zuge einer Domainregistrierung, Datenaktualisierung oder in bestimmten Anlassfällen (Beschwerden über inkorrekte Daten durch Dritte; im Zuge von verpflichtenden Zusendungen im Rahmen der WDRP, ERRP, ITRP, etc. als inkorrekt erkannte Kontaktdaten) verpflichtend vorzunehmende Validierung von Kontaktdaten im Rahmen der ICANN Richtlinie zur Genauigkeit von Whoisdaten - (ICANN Whois Data Accuracy Program, kurz: ICANN WDAP)
- die vom Wiederverkäufer in der Reseller-Kundenzone selbst beantragte Zustellung eines Domain Auth Codes

3.2) Ledl.net GmbH bietet dem Wiederverkäufer in der Online-Kundenzone die Möglichkeit die standardmäßig verwendete Absenderkennung (Emailadresse des Wiederverkäufers), den Standardbetreff sowie den Text dieser Whois-Daten bezogenen Nachricht(en) frei festzulegen. Die aktuellen Whoisdaten sowie der laut ICANN-WDRP obligatorische Hinweis 'Please remember that under the terms of the registration agreement, the provision of false WHOIS information can be grounds for cancellation of your domain name registration.' müssen in der ansonsten frei gestaltbaren Nachricht enthalten sein.

3.3) Ledl.net GmbH bietet dem Wiederverkäufer in der Online Kundenzone die Möglichkeit die standardmäßig verwendete Absenderkennung (E-Mail-Adresse des Wiederverkäufers und angezeigter Name), die Sprache der Benachrichtigung, den enthaltenen Link zu den AGB und die Nachrichtensignatur (Kontaktdaten) der in Punkt 3.1 aufgelisteten Nachrichten an Domaininhaber und/oder administrative Kontakte (ICANN IRTP, ICANN WDRP, ICANN ERRP und ICANN WAP) frei festzulegen.

4.) Einschränkungen:

Der Wiederverkäufer nimmt zur Kenntnis, dass .SEXY-Domains nicht als Namensraum für Pornographie vermarktet oder beworben werden dürfen.

Wiederverkäufer halten die für Registrare und deren Reseller gültigen Marketingrichtlinien bei der Bewerbung von .HEALTH Domains ein. Die aktuelle Fassung der Marketing-Richtlinien können bei Ledl.net GmbH angefordert werden. Diese Informationen sind vertraulich und stehen daher nicht öffentlich zur Verfügung.

Wiederverkäufer halten die für Registrare und deren Reseller einzuhaltenden Mindestanforderungen bei der Bewerbung von .GAY Domains ein: Neben dem Verweis auf die .GAY Rights Protections Policy ist dabei anzuführen, dass die zentralen Vergabestelle (GLAAD/CenterLink) 5 US Dollar pro Registrierungsjahr an LGBT-Wohltätigkeitspartner spendet.

5.) Datenverarbeitung im Auftrag

5.1.) Wiederverkäufer von Dienstleistungen der Ledl.net GmbH, welche diese auf eigene Rechnung und in eigenem Namen an Endkunden erbringen, schließen mit Ihren Endkunden Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung ab. Die EU Datenschutz Grundverordnung schreibt dies für "Verantwortliche" (Unternehmen und Organisationen) vor. Im Rahmen dieser Verträge werden die Rechte und Pflichten des Auftraggebers/Verantwortlichen (Endkunde) und Auftragnehmers/Auftragsverarbeiters (Wiederverkäufer) hinsichtlich des Datenschutzes konkretisiert. Der Umfang der mit den Endkunden geschlossenen Auftragsdatenverarbeitungs-Verträge ist abhängig von den erbrachten Dienstleistungen. Inhalt und Abschluss dieser Verträge, insbesondere die namentliche Nennung der Ledl.net GmbH als Auftragsverarbeiter des Wiederverkäufers, obliegen ausschließlich dem Wiederverkäufer.

5.2.) Ledl.net GmbH ist ihrerseits als Auftragsverarbeiter für den Wiederverkäufer tätig. Aus Sicht des Endkunden ist sie Sub-Auftragnehmer.

5.3.) Ledl.net GmbH bietet dem Wiederverkäufer die Möglichkeit, einen Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag für Wiederverkäufer abzuschließen. Vertragspartner dieses Vertrags sind der Wiederverkäufer als Auftraggeber und die Ledl.net GmbH als Auftragnehmer (Provider / Sub-Auftragsverarbeiter).

5.4.) Ledl.net GmbH stellt dem Wiederverkäufer eine Beschreibung der "Technischen und Organisatorischen Maßnahmen" gemäß Art. 32 DSGVO zur Verfügung. Nach Möglichkeit erfolgt dies in neutraler Form.

5.5.) Der Vertrag gemäß 5.3. und der zugehörige Anhang bzw. die Beschreibung gemäß 5.4. werden von der Ledl.net GmbH in der Reseller-Kundenzone zur Verfügung gestellt.