Generelle Informationen zu generischen Domains

  • Domain Verlängerung / Kündigung:
    Die Domain wird automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, falls der Inhaber nicht bis 40 Tage vor Ende der aktuellen Laufzeit schriftlich (Unterschrift erforderlich) kündigt: Vordrucke/Formulare

  • Verrechnung:
    Es wird der von Ihnen bestellte Registrierungszeitraum (1 bis 10 Jahre) verrechnet, danach folgt die Rechnung jährlich.

  • Inhaberwechsel (Inter-Registrant Transfer):
    Ein Inhaberwechsel kann online in der Domaintechnik.at Kundenzone beantragt werden. Zur Durchführung ist eine Bestätigung des bisherigen und neuen Domaininhabers erforderlich. Aktueller und neuer Domaininhaber erhalten von uns eine Information zum Inhaberwechsel und zur Onlinebestätigung des Inhaberwechsels per E-Mail.
    Sollte eine Onlinebestätigung (z.B. aufgrund nicht mehr aktueller Kontaktdaten) nicht möglich sein, kann alternativ auch schriftlich bestätigt werden. Hierfür steht im Anschluss an einen online gestellten Inhaberwechselantrag je ein vollständig vorausgefülltes Bestätigungsdokument für den bisherigen und neuen Domaininhaber zum Download zur Verfügung.
    Eine Abwicklung eines Inhaberwechsels einer generischen Domain auf Basis selbst verfasster Dokumente oder unseres Inhaberwechselformulars für .at-, .de- und .eu-Domains ist nicht möglich.

  • Domain Providerwechsel zu uns:
    Für einen Domain Providerwechsel zu uns, wird der Authorisierungscode (Auth-Code) der Domain benötigt. Sie erhalten den Auth-Code bei Ihrem bisherigen Registrar bzw. Service Provider und können diesen bereits während des Bestellvorgangs bekannt geben.
    Sobald uns ein Transferauftrag vorliegt, kontaktieren wir umgehend den Domaininhaber bzgl. der Bestätigung des Domaintransfers. Der Domaininhaber kann den Transfer des Domainnamens online bestätigen. Sofern im Zuge der Bestellung noch kein Auth-Code bekannt gegeben wurde, oder dieser falsch ist, muss bei der Bestätigung auch der Auth-Code eingegeben werden. Sobald die Zustimmung abgeschlossen ist und keine Transfersperre vorliegt, wird der Transfer umgehend eingeleitet.
    Der aktuelle Domain Registrar wird über den laufenden Domaintransfer in Kenntnis gesetzt und hat sechs Tage Zeit die Übertragung abzulehnen (nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet) oder diese explizit zu bestätigen. Erfolgt keine Entscheidung (dies ist der Regelfall), sind Transfers nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist abgeschlossen.
    Die Domain wird durch den Transfer automatisch um ein Jahr verlängert. Dieses Jahr wird von uns nach Abschluss des Transfers in Rechnung gestellt.

  • Domain Providerwechsel zu einem anderen Anbieter
    Informationen zur Abwicklung eines Domaintransfers erhalten Sie bei Ihrem neuen Anbieter. Bitte beachten Sie eine allfällige Transfersperre.

  • Transfersperre (nicht aufhebbar)
    Aufgrund der Registrierungsrichtlinien oder der ICANN Inter-Registrar Transfer Policy kann eine Domain nicht transferiert werden, wenn diese
    - vor weniger als 60 Tagen neu registriert wurde
    - in den letzten 60 Tagen bereits einmal transferiert wurde
    - in den vergangenen 60 Tagen ein Inhaberwechsel (Inter-Registrant Transfer) stattfand
    - bereits gelöscht wurde und sich in der sogenannten Redemption Period befindet.

  • Transfersperre (aufhebbar)
    Viele Registrare sperren Domains standardmäßig gegen Transfers und Löschungen. Wenn Sie Ihren Domainnamen zu uns transferieren möchten, müssten Sie eine solche Transfersperre Ihres aktuellen Providers zuvor aufheben lassen. Auch bei allen von uns verwalteten gTLD Domainnamen ist aus Sicherheitsgründen standardmäßig eine Transfer- und Löschsperre (Status clientTransferProhibited und Status clientDeleteProhibited) aktiv um Domains vor unerwünschten Transferanträgen Dritter zu schützen. Diese Sperren werden auf Anforderung des Domaininhabers umgehend (binnen maximal fünf Tagen) aufgehoben.

  • Wiederherstellung abgelaufener Domains:
    Gekündigte Domains werden mit Ablauf des bezahlten Leistungszeitraums gesperrt. Die Wiederherstellung gesperrter Domains ist 30 Tage ab Deaktivierung möglich. Voraussetzung für die Wiederherstellung ist ein schriftlicher Kündigungswiderruf des Domaininhabers. Zusätzlich zu den Domaingebühren wird eine Bearbeitungsgebühr von €24,- inkl. 20% MwSt. für die Wiederherstellung berechnet.

  • Wiederherstellung gelöschter Domains:
    Für die Wiederherstellung gekündigter und bereits gelöschter .COLLEGE, .FEEDBACK, .OBSERVER, .RADIO, .REALTY, .RENT, .VERSICHERUNG oder .VOTING Domains in der Sperrphase wird zusätzlich zur Domain-Jahresgebühr eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von EUR 478,80 inkl. 20% MwSt. verrechnet. Für die Wiederherstellung gekündigter und bereits gelöschter .PROTECTION oder .SECURITY Domains in der Sperrphase wird zusätzlich zur Domain-Jahresgebühr eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von EUR 2878,80 inkl. 20% MwSt. verrechnet. Für die Wiederherstellung gekündigter und bereits gelöschter .RICH oder .THEATRE Domains in der Sperrphase wird zusätzlich zur Domain-Jahresgebühr eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von EUR 718,80 inkl. 20% MwSt. verrechnet. Für die Wiederherstellung gekündigter und bereits gelöschter .BIO, .HAMBURG, .HOW, .RUHR, .SAARLAND, .SHOP, .SKI, .SOY, .DESIGN oder .TOP Domains in der Sperrphase wird zusätzlich zur Domain-Jahresgebühr eine Reaktivierungsgebühr in Höhe von EUR 240,- inkl. 20% MwSt. verrechnet. Voraussetzung für die Wiederherstellung ist ein schriftlicher Kündigungswiderruf des Domaininhabers. Sonstige gekündigte ICANN-Domains (siehe Liste unter AGB Anhang1, Domainnamen) werden mit Ablauf des bezahlten Leistungszeitraums gesperrt. Die Wiederherstellung gesperrter Domains ist 30 Tage ab Deaktivierung möglich. Voraussetzung für die Wiederherstellung ist ein schriftlicher Kündigungswiderruf des Domaininhabers. Zusätzlich zu den Domaingebühren wird eine Bearbeitungsgebühr von €24,- inkl. 20% MwSt. für die Wiederherstellung verrechnet. Die Wiederherstellung gekündigter, oben nicht genannter und nach Ablauf dieser 30-tägigen Sperre gelöschter ICANN-Domains ist im Zeitraum weiterer 30 Tage (Redemption-Periode) möglich. Voraussetzung für die Wiederherstellung ist ein schriftlicher Kündigungswiderruf des Domaininhabers. Zusätzlich zu den Domaingebühren wird eine Reaktivierungsgebühr von €120,- inkl. 20% MwSt. verrechnet.